Die jährlichen Anpassungen der Leistungen und Prämien (Wertanpassungen) bei privaten Krankenversicherungen sind erforderlich, um einen Ausgleich zu den sich verändernden Kosten herzustellen: das betrifft die Krankenhauskosten und Honorare von Ärzt:innen, die Häufigkeit der Inanspruchnahme von Leistungen durch Kunden sowie die sich verändernde Lebenserwartung. Nur so kann der Wert des Versicherungsschutzes langfristig erhalten bleiben. In den letzten Jahren lag der Prozentsatz der Prämienanpassungen stets unter dem jeweiligen Inflationswert.
Die Anpassung der Leistungen & Prämien ist zwischen Versicherung und Kunden vertraglich vereinbart und erfolgt 1 x jährlich. Die Prämienentwicklung der letzten 5 Jahre ist in jedem Versicherungsantrag pro gewählten Tarif separat ausgewiesen – ist also für Konsument:innen immer zu 100 % transparent.
Kunden erhalten für ihr Geld aber auch mehr Leistungen – im Gegensatz zur Miete beispielsweise, wo die Quadratmeter immer gleichbleiben, auch wenn die Miete steigt. Die Jahreshöchstleistungen bei Wahlarzt-Tarifen sind natürlich ebenfalls jedes Jahr erhöht worden. Lag die Jahreshöchstleistung 2013 bei einem Wahlarzt-Tarif noch bei 1.000 Euro / Kalenderjahr, so liegt sie 2025 bereits bei 1.500 Euro – also um + 50 % mehr Budget für Wahlarztbesuche, denn deren Honorare sind natürlich auch ordentlich gestiegen.
Die Anpassungsgründe in der Krankenversicherung sind im Versicherungsvertragsgesetz (VersVG §178f) aufgezählt, es darf nur aus diesen im Gesetz angeführten Gründen angepasst werden:
Gemäß dem aktuellen Jahresbericht 2023 des Versicherungsverbands (veröffentlicht im Mai 2024) sind die Leistungen der privaten Krankenversicherungen (= stationär + ambulant + Zahnzusatzversicherung, etc.) von 2022 auf 2023 insgesamt um + 12,3 % gestiegen.
Leistungssteigerungen im Detail(Quelle: VVO)
▶️ Arztleistungen | + 17,8 % |
▶️ Medikamente | + 20,7 % |
▶️ Besondere Untersuchungen, Behandlungen & Heilbehelfe | + 12,2 % |
▶️ Zahnbehandlungen | + 10,7 % |
▶️ Krankenhauskosten stationär | + 11,1 % |
▶️ Begleitperson-Kosten (Elternteil mit Kind im Spital) | + 55,3 % |
▶️ Auslandsreiseversicherung | + 47,0 % |
Die Prämienerhöhung für 2025 liegt deutlich unter den Erhöhungen der Leistungssteigerungen und der Anspruchshäufigkeit.
Was wir aus den Zahlen eindeutig ableiten können:
Die Ausgaben der Krankenversicherungen für ihre Kunden sind gehörig gestiegen, weil die Preise für Leistungen um + 12,3 % und die Häufigkeit der Inanspruchnahme von Leistungen durch die Kunden von 2022 auf 2023 um sagenhafte + 23,4 % gestiegen sind. (Quelle: VVO)
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den Vertragsbedingungen besteht ein Rechtsanspruch, eine Anpassung mit Prämienerhöhung abzulehnen und einen adäquaten Ersatztarif mit höchstens gleichbleibender Prämie und entsprechend reduzierten Leistungen zu erhalten.
Spitalskosten-Versicherung (Sonderklasse stationär)
Bei einer Anpassungsablehnung geht die Kostendeckungsgarantie verloren. Somit kommt es im weiteren Versicherungsverlauf zu stetig wachsenden Deckungslücken, die noch dazu in der Sonderklasse (Abrechnung nach tariflichen Leistungen) immer erst im Nachhinein ermittelt werden können. Bei der Sonderklasseversicherung ist daher von einer Anpassungsablehnung dringend abzuraten – in Härtefällen ist eine Umstellung auf einen Tarif mit (höherem) Selbstbehalt wesentlich zielführender. Hier sind die zusätzlichen Kosten im Leistungsfall genau definiert und somit für die Versicherungsnehmer kalkulierbar und vor allem limitiert.
Privatarztversicherung für ambulante Behandlungen
Bei einer Anpassungsablehnung wird der Prozentsatz der Leistung reduziert, die der Kunde ersetzt bekommt. Zusätzlich wird nicht mehr die volle Kostendifferenz zur Sozialversicherung ersetzt, der Kunde erhält nicht mehr 100 % seiner Leistung rückerstattet.
Sie wollen mehr dazu wissen? Unser YouTube-Video vom 02.06.2022 gibt Auskunft unter
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