Direkte elektronische Abrechnung durch Ärztinnen und Ärzte
Die Kostenerstattung für die nach einem Wahlarztbesuch von den Patientinnen und Patienten bezahlten Rechnungen wird ab 1. Juli 2024 einfacher. Künftig müssen Wahlärztinnen und -ärzte die Kostenerstattung bei der Österreichischen Gesundheitskasse, BVAEB und SVS über die Softwarelösung WAH-Online elektronisch einreichen und nicht die Patientinnen und Patienten selbst. Auf diese Weise können 80 Prozent der bei der ÖGK eingereichten Wahlarztrechnungen direkt elektronisch übermittelt und schnell bearbeitet werden. Der Zeitraum bis zur Kostenerstattung wird sich so deutlich verkürzen." 1
Wenn Wahlärzte künftig die Einreichung für die Kostenerstattung bei den Krankenkassen am Tag der Leistungserbringung, lückenlos und fehlerfrei für ihre PatientInnen erledigen, hat das folgende Vorteile:
Zeitgleich schreibt die Österreichische Ärztekammer auf Ihrer Webseite: "Vorweg möchten wir festhalten, dass im Gesetz keine Sanktionen formuliert sind, wenn der Honorarnotenübermittlung nicht nachgekommen wird." und zur berechtigten Frage wie dem Wahlarzt die dadurch entstehenden Mehraufwände abgegolten werden lesen wir „Als Wahlärzt*in obliegt Ihnen die Honorargestaltung selbst und etwaige Aufwände können in die Tarife einkalkuliert werden.“ Es wird also wenig überraschen, wenn die Honorare von Wahlärzten aus diesem Grund steigen werden. Somit gilt das Prinzip: Kein Vorteil ohne Nachteil.
Bereits 82 % aller niedergelassenen Ärzte in Österreich sind Wahl- oder Privatärzte (Quelle: ÖÄK, Stand 31.12.2022). PatientInnen mit einer privaten Wahlarzt-Versicherung können sich komplett entspannen, denn diese Kosten übernimmt ihre private Krankenversicherung.
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Quelle: 1 Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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