Die Auszahlungen aller privaten Krankenversicherungen in Österreich an Kunden mit Wahlarzt-Versicherungen sind für ambulante Arztleistungen in den letzten Jahren massiv gestiegen:
2020 auf 2021 | + 8,9 % |
2021 auf 2022 | + 13,2 % |
2022 auf 2023 | + 17,8 % |
In Summe sind die Auszahlungen für abmulante Arztleistungen in den letzten 3 Jahren um + 45 % gestiegen. Die Anzahl der versicherten Personen im gleichen Zeitraum ist jedoch nur um + 3,5 % gewachsen. Weil die Auszahlungen für Arztleistungen derart massiv gestiegen sind, waren die privaten Krankenversicherungen gezwungen, auch die Prämien zu erhöhen – von 2020 bis 2023 zwar nur um + 17 % - trotzdem mehr als genug, um bei vielen Kunden für gehörigen Unmut zu sorgen.
Das lässt sich sehr einfach anhand eines Beispiels erklären:
In Summe wurden in diesem Beispiel 52,50 EUR + 120,00 EUR vergütet = 172,50 EUR.
Der Rechnungsbetrag beträgt aber nur 150,00 EUR.
Somit wurde in diesem Beispiel ein „Gewinn“ von + 22,50 EUR = 15 % errzielt, was dem 5fachen der besten Sparbuchverzinsung entspricht.
Eine Krankenversicherung ist aber kein Sparbuch. Sie dient ausschließlich dazu, Ersatz für versicherte Leistungen zu erhalten. Aus der Entschädigungsleistung darf der Versicherungsnehmer gemäß § 55 Versicherungsvertragsgesetz keinen „Gewinn“ realisieren.
Hochrechnung: Wenn von 2,9 Mio. privat Krankenversicherten in Österreich 10 % der Kunden auf die oben beschriebene Art ihre Rechnungen einreichen, beträgt der Schaden der Krankenversicherungen 6,5 Millionen Euro, falls nur 1 x pro Jahr eine Rechnung eingereicht worden ist. Bei 3 Einreichungen im Jahr beträgt der Schaden der Krankenversicherungen bereits 19,5 Millionen Euro und bei 5 eingereichten Rechnungen pro Jahr sind es 32,5 Millionen Euro.
Um das gesetzliche Bereicherungsverbot durchzusetzen und damit die jährlichen Prämienanpassungen so gering wie möglich zu gestalten, müssen Kunden künftig mit folgender Vorgehensweise der Krankenversicherungen rechnen:
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