Die Verwirrung um Corona-Tests in Österreich ist groß. Muss man sich vor einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus testen lassen und wenn ja, wer übernimmt die Kosten? Wird man unterstützt, wenn man sich aus persönlichen Gründen auf eine akute Infektion oder Antikörper testen lassen will? Wird man sich zukünftig nach jedem Auslandsaufenthalt testen lassen müssen? Wo liegen die Unterschiede der Kostenübernahme im stationären und ambulanten Bereich? Fragen über Fragen.
Die Kosten für PCR-Tests belaufen sich zurzeit auf ca. 120€. Nun häufen sich Anfragen zur Kostenübernahme von Tests bei privaten Krankenversicherungen. Wir von Privatpatient.at haben deshalb exklusiv und als einziger Versicherungsmakler in Österreich für Sie zusammengefasst, welche Versicherungen in welchen Fällen Kosten für PCR und Antikörper-Test übernehmen. Ein Überblick über die individuellen Angebote von 6 der 7 Anbieter für private Krankenversicherungen in Österreich:
PCR-Test ambulant/ Antikörper-Test ambulant:
Tests ohne Zusammenhang mit einem stationären Aufenthalt bzw. aus dem ambulanten Tarif heraus werden nicht übernommen.
PCR-Test stationär:
Wenn medizinisch notwendig, z.B. aufgrund einer OP, wird der Corona-Test übernommen. Oberste Prämisse: Dem Kunden sollen keine COVID-Test Kosten im Rahmen eines stationären notwendigen Aufenthaltes entstehen. Behandlungskosten – sollte der Test positiv ausfallen - sind wie bei jeder anderen Erkrankung gedeckt.
PCR-Test ambulant:
Der PCR-Test wird mit ärztlicher Verordnung (80 % der Kosten bis zur Jahreshöchstleistung) übernommen. Für den Antikörper-Test im ambulanten Bereich gibt es keine Kostenübernahme.
PCR-Test stationär:
Wenn ein/e PatientIn geplant bzw. ungeplant in einem privaten Vertrags-Krankenhaus (ausgenommen KH Ritzensee in Salzburg) zur Aufnahme kommt, werden die Kosten für einen Corona-Test zwischen der Wiener Städtischen aus der Sonderklasse und dem Krankenhaus geteilt. Dem Kunden entstehen daher für diesen Test keine Kosten. Diese Regelung gilt vorläufig bis 31.08.2020 für alle privaten Krankenhäuser. Für öffentlichen Krankenhäuser gibt es so eine Regelung nicht.
PCR-Test ambulant:
Sollte von 1450 keine Testung angeraten werden, muss für die Vergütung der Testung eine klare medizinische Indikation und Diagnose vorliegen (klare Symptome - Fieber, Husten, Atemnot). Zudem muss die Testung von einem Arzt durchgeführt werden oder ärztlich verordnet sein. Eine prophylaktische Testung ohne Symptome steht nicht unter Versicherungsschutz.
Die tarifliche Vergütung der Testung erfolgt bei Vorliegen eines ambulanten Tarifes als besondere Untersuchung (ärztliche Leistung). Der Test wird in der Regel einmal bezahlt (in manchen Fällen bis zu zweimal, wenn zum Beispiel ein nochmaliger Check unbedingt erforderlich ist).
Antikörper-Test ambulant:
Bedingungsgemäß ist eine Vergütung nur bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung möglich. Der Antikörper Test stellt keine Heilbehandlung dar, dient auch keiner Heilbehandlung und steht daher nicht unter Versicherungsschutz.
PCR-Test stationär:
Wenn eine medizinisch notwendige Operation ansteht, werden die Tests übernommen.
PCR-Test ambulant:
Der PCR-Test wird mit ärztlicher Verordnung (80 % der Kosten bis zur Jahreshöchstleistung) übernommen. Für den Antikörper-Test im ambulanten Bereich gibt es keine Kostenübernahme.
PCR-Test stationär:
Wenn ein/e PatientIn geplant bzw. ungeplant in einem privaten Vertrags-Krankenhaus (ausgenommen KH Ritzensee in Salzburg) zur Aufnahme kommt, werden die Kosten für einen Corona-Test zwischen der Donau Versicherung aus der Sonderklasse und dem Krankenhaus geteilt. Dem Kunden entstehen daher für diesen Test keine Kosten. Diese Regelung gilt vorläufig bis 31.08.2020 für alle privaten Krankenhäuser. Für öffentlichen Krankenhäuser gibt es so eine Regelung nicht.
PCR-Test ambulant:
1. Kann nur unter bestimmten Voraussetzungen unter der Leistungsposition "Ambulante Vorsorgeuntersuchung" übernommen werden, wenn der Test nachweislich von einem Arzt durchgeführt wird. Eine vorherige Anfrage bei Merkur wird empfohlen. Keine Kostenrückerstattung für Testungen aufgrund Urlaubs- (Ein- und Ausreise) und Dienstreisen, Bestätigungen für Schulen, Behörden, Vereine, Dienstgeber etc.
2. Kann unter der Leistungsposition "Arzt- und Facharztkosten" übernommen werden = wenn nachweislich eine medizinische Indikation vorliegt.
Antikörper-Test ambulant:
Kann ausschließlich unter der Leistungsposition "Ambulante Vorsorgeuntersuchung" übernommen werden. Voraussetzung für die o.a. Leistung ist, dass der Test nachweislich von einem Arzt durchgeführt wird.
PCR-Test stationär:
Bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus wird der Corona-Test in Direktverrechnung mit der MERKUR Versicherung übernommen, sofern mit dem Krankenhaus eine Vereinbarung und ein entsprechender Tarif besteht. Wenn keine Vereinbarung mit dem Krankenhaus für die Direktverrechnung des Corona-Tests besteht, erfolgt die Anspruchsprüfung durch die zuständige Fachabteilung (Vertragspartnerleistung).
PCR-Test ambulant:
Freiwillige Tests aufgrund persönlicher Beunruhigung, einer geplanten Reise und Antikörper-Tests werden nicht übernommen.
PCR-Test stationär
Für Tests, die im Krankenhaus aufgrund einer notwendigen Behandlung durchgeführt werden, gibt es mit den Privatspitälern zum Teil eine Vereinbarung und in den öffentlichen Spitälern werden diese nicht verrechnet. Für Tests, die vom Krankenhaus aufgrund einer bevorstehenden Behandlung verlangt und von einem Arzt durchgeführt werden, übernimmt die Generali die Kosten. Tests, die für Kur- oder Reha Aufenthalte verlangt werden, werden von diesen angeboten. Hierbei entstehen auch keine Kosten für den Patienten. Da sich aber der Beginn der Behandlungen verzögert, bis die Testergebnisse vorliegen, kann der Patient auch schon einen Test mitbringen, dafür übernimmt die Generali die Kosten aus den Maßnahmen zur Gesundheitsförderung.
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Stand: Juli, 2020
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