Der wichtigste Unterschied zwischen Versicherungsmakler, Außendienstmitarbeiter und Versicherungsagent ist der Grad der Abhängigkeit von den Versicherungsgesellschaften.
Versicherungsagenten sind weisungsgebunden und arbeiten freiberuflich im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft. Aus diesem Grund müssen sie natürlich Produkte der Versicherung anbieten, für die sie arbeiten. 9.600 Versicherungsagenten sind für Versicherungen tätig.
Außendienstmitarbeiter arbeiten so wie Versicherungsagenten für einen einzigen Versicherer, sind aber bei diesem angestellt. Aktuell sind rund 7.900 Außendienstmitarbeiter für Versicherungen tätig.
Im Gegensatz dazu ist der Versicherungsmakler ein unabhängiger Einkäufer von Versicherungsschutz im Interesse seines Auftraggebers. Er ist gesetzlich (Maklergesetz) verpflichtet, seinem Auftraggeber bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln. Zum 01.01.2021 waren etwa 3.000 staatlich geprüfte Versicherungsmakler-Unternehmen für ihre Kunden tätig.
Der Versicherungsmakler erhält für seine Beratungstätigkeit im Vorfeld des Vertragsabschlusses keine Gebühr von seinen Mandanten. Führt die Beratung in eine Vermittlung eines Versicherungsproduktes, so wird die Tätigkeit des Versicherungsmaklers vom Versicherer honoriert, dem Kunden entstehen somit keinerlei Zusatzkosten.
NUR der Versicherungsmakler ist kraft seines gesetzlichen Auftrages seinen Kunden verpflichtet. Seine Beauftragung bringt insbesondere folgende Vorteile:
Da Versicherungsagenten weisungsgebunden sind, müssen sie die Produkte der Versicherung an den Mann bringen, für die sie arbeiten. Wer also das beste Produkt, individuell auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt, vermittelt haben möchte, sollte sich daher an einen Versicherungsmakler wenden.
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