Die physiotherapeutische Heilgymnastik (auch „medizinische Gymnastik” oder „Bewegungstherapie”) fasst verschiedene krankengymnastische Bewegungsübungen zusammen – diese werden passiv oder aktiv, bzw. von den TherapeutInnen angeleitet oder assistiert, durchgeführt.
Stärkung der Körperwahrnehmung
Förderung der Mobilität (z.B. nach Operationen)
Entspannung
Korrektur von Fehlhaltungen, Koordination von Bewegungsabläufen
Muskelkräftigung
Behandlung der Gelenke
Linderung von Beckenbodenbeschwerden
Schmerzlinderung bei Verletzungen oder Funktionsstörungen des Haltungs- und Bewegungsapparates sowie der inneren Organe und des Nervensystems
Prophylaxe, Therapie, Rehabilitation
Bewegungstherapie kann sich aus verschiedenen Methoden, Konzepten und Techniken zusammensetzen. Im ersten Schritt in einem ausführlichen Gespräch eine Diagnose und – angepasst an die individuellen Beschwerden – ein Heilplan erstellt. Je nach Beschwerden wird dann z.B. auf die Behandlung der Gelenke, der Muskulatur oder auch der Koordination über das Nervensystem eingegangen.
Im Rahmen der Therapie werden beispielsweise, gemeinsam mit dem Patienten/ der Patientin, mobilisierende und stabilisierende Übungen und Techniken zur Aktivierung und Kräftigung geschwächter Muskulatur durchgeführt. Die Übungen werden einerseits aktiv, andererseits passiv (also in Ruhelage durch Griffe der PhysiotherapeutInnen), durchgeführt. Es gibt zahlreiche verschiedene Techniken, die im Rahmen einer Bewegungstherapie angeboten werden, wie zum Beispiel die „manuelle Therapie“, und viele mehr.
Bei entsprechender Indikation mit ärztlicher Verordnung übernimmt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) einen Teil der Kosten für die Physiotherapie. Beispiel: für 45 Minuten (PT45) werden aktuell maximal 30,40 Euro erstattet. Je höher die Rechnung des Physiotherapeuten oder Wahlarztes ist und je mehr sie vom Vertragspartnertarif abweicht, desto mehr müssen Sie privat bezahlen.
Haben Sie aber Beschwerden, für die eine Physiotherapie laut Kasse nicht „gerechtfertigt“ ist, wird die Behandlung nicht übernommen.
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